Hallo,
in unserem Unternehmen ist leider ein Mitarbeiter verstorben. Lt. unserem Tarifvertrag zahlen wir "als Unterstützung" den Lohn für 10 Wochen an den Ehegatten in Form einer Einmalzahlung weiter. Der Ehegatte ist nicht bei uns beschäftigt und ist selbst noch erwerbstätig.
Dass diese Zahlung lohnsteuerpflichtig ist, ist mir bekannt.
Wie sieht es bezüglich der Sozialversicherungspflicht aus? Ist es als Versorgungsbezug zu sehen? Wie wird dieser bei einer Einmalzahlung betrachtet?
Vielen Dank im Voraus!
VG Mareike