Expertenforum - Einmalzahlung (Erfolgsbeteiligung) nach Tod

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  • 01
    Einmalzahlung (Erfolgsbeteiligung) nach Tod

    Jetzt im Juni werden, aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarungen, Erfolgsbeteiligungen aufgrund des Ergebnisses des Vorjahres ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind auch zwei Mitarbeiter, die im Februar bzw. März leider verstorben sind. Der Anspruch ist auf die Erben übergegangen.


    Gehe ich recht in der Annahme, dass die Zahlungen noch beitragspflichtig als EGA bei den Verstorbenen abgerechnet werden müssen?

  • 02
    RE: Einmalzahlung (Erfolgsbeteiligung) nach Tod

    Hallo Zuckerwürfel,
     
    eine Erfolgsbeteiligung an verstorbene Mitarbeiter stellt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar und unterliegt – da sie als Gegenleistung für die aktive Beschäftigung gezahlt wird - nach diesen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Wird eine Einmalzahlung nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, erfolgt die Zuordnung an den verstorbenen Arbeitnehmer zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr, sofern SV-Tage vorliegen. Die Zuordnung erfolgt selbst dann zu diesem letzten Entgeltabrechnungszeitraum, wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Eine Verbeitragung über die Erben erfolgt in einem solchen Fall nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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