Jetzt im Juni werden, aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarungen, Erfolgsbeteiligungen aufgrund des Ergebnisses des Vorjahres ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind auch zwei Mitarbeiter, die im Februar bzw. März leider verstorben sind. Der Anspruch ist auf die Erben übergegangen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Zahlungen noch beitragspflichtig als EGA bei den Verstorbenen abgerechnet werden müssen?