Leider verläßt uns ein Mitarbeiter, der seit letztem Jahr Juli 2023 im Krankengeld ist.
Seinen angesammelten Urlaub möchten wir Ihm im Mai 2024 auszahlen. Ist diese Einmalzahlung sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig?
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Leider verläßt uns ein Mitarbeiter, der seit letztem Jahr Juli 2023 im Krankengeld ist.
Seinen angesammelten Urlaub möchten wir Ihm im Mai 2024 auszahlen. Ist diese Einmalzahlung sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig?
Hallo UA,
davon ausgehend, dass für den sich seit Juli 2023 im Krankengeld befindenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Auszahlung im Mai keine Sozialversicherungstage (SV-Tage) im Kalenderjahr 2024 angefallen sind, unterliegt die Urlaubsabgeltung nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Bezüglich Ihrer Frage zur steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
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