Moin zusammen,
ich habe eine Frage zu Einmalzahlungen bei Unterbrechung.
Fall: AN seit 20.01.24 in Unterbrechung (unentschuldigtes Fehlen). Mit Ablauf des 05.03.24 ausgeschieden. Wir hatten im April noch Urlaubsabgeltung gezahlt und auf März gebucht, den letzten Abrechnungszeitraum. Jetzt wird hier diskutiert ob das richtig war. Einer meint, das war falsch und hätte auf Februar gebucht werden müssen. Ein anderer sagt, dass das auch nicht stimmt und auf Januar hätte bebucht werden müssen, weil da noch Bezüge abgerechnet wurden. Können Sie mir bitte sagen, welche Variante korrekt ist? Herzlichen Dank!