Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, der zwei leibliche Kinder hat und eines dieser Kinder ist in einer Pflegefamilie untergebracht.
Kann bei dem Mitarbeiter das in der Pflegefamilie untergebrachte Kind in der Pflegeversicherung weiterhin für die Elterneigenschaft berücksichtigt werden?
Falls ja, wäre dies ja ein Fall, wo für mehr als 2 Personen die Elterneigenschaft vorliegen würde?
Vielen Dank im Voraus!