Expertenforum - Elterneigenschaft der leiblichen Eltern bei Eintritt Pflegekindschaftsverhältnis

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  • 01
    Elterneigenschaft der leiblichen Eltern bei Eintritt Pflegekindschaftsverhältnis

    Guten Tag,

    wir haben einen Mitarbeiter, der zwei leibliche Kinder hat und eines dieser Kinder ist in einer Pflegefamilie untergebracht.

    Kann bei dem Mitarbeiter das in der Pflegefamilie untergebrachte Kind in der Pflegeversicherung weiterhin für die Elterneigenschaft berücksichtigt werden?

    Falls ja, wäre dies ja ein Fall, wo für mehr als 2 Personen die Elterneigenschaft vorliegen würde?


    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Elterneigenschaft der leiblichen Eltern bei Eintritt Pflegekindschaftsverhältnis

    Hallo LohnTeam03,

    während eine einmal begründete Elterneigenschaft Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausnimmt, kann die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den Beitragsabschlägen wieder entfallen.

    Dies ist insbesondere in den Fällen, in denen die Elterneigenschaft wegen der Unterbringung des Kindes bei Pflegeeltern endet. Der Wegfall der Elterneigenschaft im Sinne der Beitragsabschläge stellt eine Änderung in den Verhältnissen dar, die für die Feststellung der Beitragspflicht bzw. der Beitragshöhe erheblich sind. Das Mitglied hat dem Arbeitgeber die Änderung unverzüglich mitzuteilen.

    Bei der Berücksichtigung von Beitragsabschlägen „muss“ die Elterneigenschaft für mehr als ein Kind gegeben sein. Darüber hinaus dürfen die berücksichtigungsfähigen Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    In Ihrem Fall ist für die Ermittlung des Arbeitnehmeranteils in der Pflegeversicherung der Basistarif zu Grunde zu legen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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