Hallo,
ein Arbeitnehmer hat uns als Nachweis der Elterneigenschaft eine "Urkunde über die Abänderung eines Unterhalts-Titels" mit Stempel und Unterschrift vom zuständigen Landratsamt vorgelegt. Hier sind Geburtsdatum und Name des Arbeitsnehmers und des Kindes enthalten.
Kann auch dies als Elternnachweis zur Berücksichtigung für den PV-Beitrag verwendet werden?