Ein Kollege möchte direkt im Anschluß an die Geburt seines Kindes Elternzeit nehmen. Errechneter Termin ist der 9.8.
Sein Wunsch ist es, 1 Monat komplett zu pausieren (also "planmäßig" 10.8.-9.9.). Direkt im Anschluß nimmt er 1 Monat seines regulären Jahresurlaubs und wird danach (also um Mitte Oktober herum) wieder im bisherigen Umfang (0,75-Stelle) seine Arbeit aufzunehmen.
Nach meinem Verständnis muß ich in diesem Fall keine Meldungen absetzen, weil der Kollege in den beiden Monaten, in die seine Pause fällt (August und September) Teilgehälter beziehen wird.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?
Und habe ich es richtig verstanden, daß der Kollege schon im Geburtsmonat des Kindes vom reduzierten Beitrag zur Pflegeversicherung profitiert?
Besten Dank im Voraus, Anja