Expertenforum - Elternzeit, 1. Kind und Pflegeversicherung

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  • 01
    Elternzeit, 1. Kind und Pflegeversicherung

    Ein Kollege möchte direkt im Anschluß an die Geburt seines Kindes Elternzeit nehmen. Errechneter Termin ist der 9.8.

    Sein Wunsch ist es, 1 Monat komplett zu pausieren (also "planmäßig" 10.8.-9.9.). Direkt im Anschluß nimmt er 1 Monat seines regulären Jahresurlaubs und wird danach (also um Mitte Oktober herum) wieder im bisherigen Umfang (0,75-Stelle) seine Arbeit aufzunehmen.


    Nach meinem Verständnis muß ich in diesem Fall keine Meldungen absetzen, weil der Kollege in den beiden Monaten, in die seine Pause fällt (August und September) Teilgehälter beziehen wird.


    Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?


    Und habe ich es richtig verstanden, daß der Kollege schon im Geburtsmonat des Kindes vom reduzierten Beitrag zur Pflegeversicherung profitiert?


    Besten Dank im Voraus, Anja


     

  • 02
    RE: Elternzeit, 1. Kind und Pflegeversicherung

    Hallo Anja,
     
    bei Unterbrechungen der Beschäftigung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit hat der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund „52“ zu erstatten, sofern
    die Unterbrechung mehr als einen vollen Kalendermonat umfasst. Demzufolge ist in Fällen, in denen die Unterbrechung keinen vollen Kalendermonat umfasst, auch keine Unterbrechungsmeldung zu übermitteln.
     
    Insofern stimmen wir der Annahme zu, dass in Ihrem Fall keine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund „52“ zu übermitteln ist. 
     
    Die seit 01.01.2024 bestehende Meldepflicht des Arbeitgebers, den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse zu übermitteln (Abgabegrund „17“ bzw. „37“), gilt für krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ebenfalls nur dann, sofern Elternzeit für einen vollen Kalendermonat in Anspruch genommen wird.
     
    Nachweise für Kinder, deren Geburtsdatum im Zeitraum 01.07.23 bis zum 30.06.25 liegt, wirken ab Beginn des Monats der Geburt. Daher stimmen wir Ihrer Aussage zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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