Sehr geehrtes Expertenteam für das Fachgebiet Arbeitsrecht,
eine Arbeitnehmerin (geringfügig entlohnte Beschäftigte, Verwaltung) befindet sich derzeit in Elternzeit. Sie möchte gerne während der Elternzeit im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Verwaltung) nach § 3 Nr. 26a EStG für uns tätig werden.
Sie gibt an, dass jedweder Verdienst auf das Elterngeld angerechnet wird und ihr nur diese Option bleiben würde.
Ist dies unbedenklich möglich?
Für Ihre Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung