Eine Mitarbeiterin nimmt 6 Monate Elternzeit, dann 6 Wochen unbezahlten Urlaub (voller Kalendermonat vorhanden) und anschließend wieder Elternzeit. Nach der Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit wurde nach 4 Wochen des unbezahlten Urlaubs die Abmeldung mit Grund 34 erstellt.
Wir fragen uns nun, ob bei Beginn der neuen Elternzeit eine Anmeldung mit Grund 13 oder 17 erfolgen muss.
Vielen Dank!
Viele Grüße
Kerstin