Expertenforum - Elternzeit folgt auf unbezahlten Urlaub

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  • 01
    Elternzeit folgt auf unbezahlten Urlaub

    Eine Mitarbeiterin nimmt 6 Monate Elternzeit, dann 6 Wochen unbezahlten Urlaub (voller Kalendermonat vorhanden) und anschließend wieder Elternzeit. Nach der Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit wurde nach 4 Wochen des unbezahlten Urlaubs die Abmeldung mit Grund 34 erstellt.

    Wir fragen uns nun, ob bei Beginn der neuen Elternzeit eine Anmeldung mit Grund 13 oder 17 erfolgen muss.


    Vielen Dank!


    Viele Grüße

    Kerstin

  • 02
    RE: Elternzeit folgt auf unbezahlten Urlaub

    Ergänzung: Was wäre in 2023 zu tun gewesen?

  • 03
    RE: Elternzeit folgt auf unbezahlten Urlaub

    Guten Tag,
     
    die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt grundsätzlich beitragsfrei erhalten, wenn Elterngeld bezogen wird. Wird im Anschluss an die Elternzeit unbezahlter Urlaub genommen, bleibt auch hier die Mitgliedschaft noch einen Monat erhalten. Nach Ablauf eines Monats ohne Entgeltzahlung ist eine Abmeldung mit Grund „34“ zu erstellen. Mit der Abmeldung endet das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, auch wenn arbeitsrechtlich die Beschäftigung weitergeführt wird. Eine neue Anmeldung mit Grund „10“ ist erst zu erstellen, wenn das Arbeitsverhältnis mit Entgeltzahlung erneut aufgenommen wird.
     
    Die erneute Elternzeit führt in Ihrem Sachverhalt nicht zu einer weiteren beitragsfreien Fortsetzung der Mitgliedschaft, da sozialversicherungsrechtlich die Pflichtmitgliedschaft bereits mit der Abmeldung bei unbezahlten Urlaub beendet wurde.
    Daher ist weder eine erneute Anmeldung mit Grund 10, noch eine Meldung der Elternzeit mit Grund 17 zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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