Liebes Expertenteam,
ein freiwillig in der gesetzlichen KV versicherter Arbeitnehmer nimmt 1 Monat Elternzeit. Er hat keinen Anspruch auf Familienversicherung.
Bleibt die freiwillige Versicherung bestehen?
Wie berechnet sich sein Beitrag für die Kranken- bzw. Pflegeversicherung?
Danke und viele Grüße