Guten Tag,
es kam eine besondere Frage von einem Mandanten: eine Arbeitnehmerin wird im August 2024 ihr Kind zur Welt bringen und nach der Mutterschutzfrist direkt die Elternzeit nehmen. Sie will während dieser Zeit den Firmenwagen weiterhin privat nutzen. Außerdem kam die Frage auf, ob sie während der Elternzeit einen Minijob bei dem Arbeitgeber ausüben könnte.
Fragen:
- Gilt die Hauptbeschäftigung als ruhend, wenn weiterhin der Sachbezug abgerechnet wird? Als Konsequenz davon die nächste Frage:
- Kann überhaupt, wenn ein Sachbezug weiter gewährt wird, beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob aufgenommen werden?
Herzlichen Dank und viele Grüße,