Expertenforum - Engeltfortzahlung für 6 Wochen

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  • 01
    Engeltfortzahlung für 6 Wochen

    Ein Mitarbeiter hat sich an einem Freitag krankgemeldet. Eine ärztliche AU-Bescheinigung wurde erst ab dem darauf folgenden Montag ausgestellt (Vorlagepflicht für AU-Bescheinigung ab 4. Tag). Ab wann beginnt die sechswöchige Entgeltfortzahlung zu laufen (ab Freitag oder erst ab Montag)?

  • 02
    RE: Engeltfortzahlung für 6 Wochen

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Engeltfortzahlung für 6 Wochen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wenn der Mitarbeiter am Freitag nicht gearbeitet hat, beginnt die sechswöchige Entgeltfortzahlungspflicht bereits ab dem Freitag.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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