Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Beschäftigter hat seine Tochter und die Enkeltochter in seinem Haushalt aufgenommen. Er bezieht auch für sein Enkelkind das Kindergeld. Kann ich das Enkelkind beim Beschäftigten auch in der Pflegeversicherung zur Beitragsminderung berücksichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
Grundsatz Personal