Expertenforum - Entgelt bei Krankengeld

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  • 01
    Entgelt bei Krankengeld

    Sehr geehrt Damen und Herren, ein AN hat lt. AV ein Brutto von 3.000,00 €, ein Jahr später gibt es ein Firmenfahrrad mit Entgeltumwandlung 170,00 € und 1/4 von 1 % als Sachbezug 15,00 €. Nun soll Krankengeld gezahlt werden. Können Sie folgende Deklaration für die Entgeltbescheinigung bestätigen:

    vereinbartes Brutto 3.000,00 - 170,00 € + 15,00 € = 2845,00 € als lfd. Entgelt vereinbart Brutto zu bescheinigen = tatsächliches lfd. Brutto


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Entgelt bei Krankengeld

    Hallo Kluge,
     
    für die Berechnung des Regelentgelts zur Ermittlung des Krankengeldes ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.
    Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen (z. B. Bruttoentgelt, geldwerter Vorteil aus der Fahrradleasing-Nutzung) und Entgeltfortzahlung im gemeldeten Zeitraum.
    Eine Gehaltsumwandlung (z. B. bei Nutzung eines Fahrradleasing) ist grundsätzlich zulässig und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers. Demzufolge kürzt dieser Bestandteil das in die Entgeltbescheinigung einzugebende Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt. Der geldwerte Vorteil hieraus gehört zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und ist bei der Entgeltbescheinigung mit anzugeben.
     
    Somit ist die von Ihnen angedachte Vorgehensweise korrekt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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