Guten Tag.
unsere Mitarbeiterin ist am 12.10.2024 in Mutterschutz gegangen.
Die Entgeltbescheinigung KV Mutterschaftsgeld ist vor Beginn des Mutterschutzes an die zum Zeitpunkt zuständige Krankenkasse gemeldet worden.
Zum 01.11.2024 hat die Mitarbeiterin die Krankenkasse gewechselt. Die neue Krankenkasse fordert nun die Entgeltbescheinigung KV Mutterschaftsgeld an.
Gemäß den Gemeinsame Grundsätze für den Datenaustausch finden wir keine Niederschrift, in der klargestellt ist, wie in so einem Fall vorzugehen ist. Da es hier keine Regelung gibt, steht in unserer Abrechnungssoftware auch kein maschineller Versand zur Verfügung.
Sind wir als Arbeitgeber dazu verpflichtet, über das SV-Meldeportal, die Entgeltbescheinigung an die neue Krankenkasse zu versenden?
Vielen Dank für die Antwort.