Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes AOK-Expertenteam,
da ein Mitarbeiter während einer Rehabilitationsmaßnahme den Anspruch auf Lohnfortzahlung verliert, ist unsererseits eine Entgeltbescheinigung "Übergangsgeld Leistungen zur med. Reha" (Abgabegrund 11) abzugeben.
Im Zeitraum ohne Lohnfortzahlung verfügt der Mitarbeiter weiterhin über seinen Firmen-PKW. Dies findet sich auch auf der Abrechnung wieder. Dementsprechend haben wir in der Entgeltbescheinigung den GWV des Firmen-PKWs auch als "Brutto während des Bezugs von EEL" angegeben (Datenbaustein DBAE) angegeben.
Muss der GWV des Firmen-PKWs darüber hinaus ebenfalls als "Sachbezug Brutto" in den Zusatzdaten für die Berechnung des Übergangsgeldes bei Leistungen angegeben werden (Datenbausteine DBLT/DBVO)?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Flamingokolonie