Expertenforum - Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten

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  • 01
    Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Mitarbeiter, der seit 11.03.2024 erkrankt ist. Die erste Krankmeldung ging bis 22.03.2024. Am 25.03.2024 gab es eine neue Erstbescheinigung (laut Krankenkasse mit neuer Diagnose) bis zum 03.04.2024. Ab dem 04.04.2024 gab es wieder eine Erstbescheinigung (mit neuer Diagnose). Erst diese Krankheit soll nun durchgängig bis jetzt sein.


    Laut Krankenkasse müssen wir nun Entgeltfortzahlung bis 15.05.2024 leisten, obwohl der Mitarbeiter zwischen den Krankmeldungen nicht gearbeitet hat (der Zeitraum ist für uns durchgängig). Wir sind dann bei fast 10 Wochen Lohnfortzahlung. Unserer Meinung nach ist bei Krankheiten direkt im Anschluss nur einmalig der Zeitraum von 6 Wochen Lohnfortzahlung zu zahlen.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten

    Guten Tag,
     
    Ihre Anfrage betrifft den Bereich Entgeltfortzahlung und damit das Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir diesbezüglich nur eine allgemeine Auskunft geben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Die im Entgeltfortzahlungsgesetz beschriebenen Ansprüche beziehen sich grundsätzlich auf jede Erkrankung. Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitsunfähigkeitszeiten, welche als Erstbescheinigung – und mit abweichender Diagnose – unmittelbar oder nur unterbrochen durch ein Wochenende an eine andere Erkrankung anschließen.
     
    Aufgrund der fehlenden Informationen zum Einzelfall ist uns eine umfassendere Antwort leider nicht möglich. Bitte besprechen Sie die individuellen Gegebenheiten dieses Vorgangs direkt mit der zuständigen Krankenkasse.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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