Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der seit 11.03.2024 erkrankt ist. Die erste Krankmeldung ging bis 22.03.2024. Am 25.03.2024 gab es eine neue Erstbescheinigung (laut Krankenkasse mit neuer Diagnose) bis zum 03.04.2024. Ab dem 04.04.2024 gab es wieder eine Erstbescheinigung (mit neuer Diagnose). Erst diese Krankheit soll nun durchgängig bis jetzt sein.
Laut Krankenkasse müssen wir nun Entgeltfortzahlung bis 15.05.2024 leisten, obwohl der Mitarbeiter zwischen den Krankmeldungen nicht gearbeitet hat (der Zeitraum ist für uns durchgängig). Wir sind dann bei fast 10 Wochen Lohnfortzahlung. Unserer Meinung nach ist bei Krankheiten direkt im Anschluss nur einmalig der Zeitraum von 6 Wochen Lohnfortzahlung zu zahlen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.