Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell beschäftigt uns das Thema Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen.
Der noch recht einfache "Standard":
MA ist für den Zeitraum von 4 Wochen als sv pflichtig angestellt (Personengruppe 101); erkrankt in dieser Zeit
=> lt. unserer Auffassung innerhalb der ersten 4 Wochen keine LFZ durch uns; Verweis an die jeweilige KK
Doch wie verhält es sich bei folgenden Konstellationen?
1) geringfügig entlohnter MA (= 538 Euro Job)
a) AU innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung
b) AU ab Woche 5 der Beschäftigung
2) kurzfristig beschäftigter MA
a) AU innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung - BV von vornherein zeitlich auf 4 Wochen befristet
b) AU innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung - BV ist auf die 70 Tage-Grenze ausgelegt, dauert also länger als 4 Wochen
b) AU ab Woche 5 der Beschäftigung
Gelten für beide Personengruppen die gleichen Regelungen wie für Vollzeitkräfte?
Oder muss hier noch etwas anderes beachtet werden?