Expertenforum - Entgeltfortzahlung im Fall eines Arbeitsunfalles

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  • 01
    Entgeltfortzahlung im Fall eines Arbeitsunfalles

    Hallo Zusammen,


    ich habe 2 Fragen bezüglich eines Arbeitsunfalles in den ersten 4. Wochen:


    1) wer übernimmt hier die Lohnfortzahlung?


    2) wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt, wer erstattet dem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung?


    Vielen Dank!


    PayrollHays


     

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung im Fall eines Arbeitsunfalles

     
    Guten Tag,
     
    Ihre Frage bezüglich der Entgeltfortzahlung im Falle eines Arbeitsunfalls betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.
     
    Gerne geben wir Ihnen schon folgende allgemeine Informationen:
     
    Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) zum Tragen. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der fünften Woche - also ab dem 29. Tag - Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung.
     
    Tritt während der Wartefrist eine Arbeitsunfähigkeit ein, besteht ein Anspruch auf Krankengeld oder im Fall des Arbeitsunfalls auf Verletztengeld. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse Ihres Mitarbeitenden bzw. mit der zuständigen Berufsgenosschenschaft um den Anspruch zu klären.
               
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Entgeltfortzahlung im Fall eines Arbeitsunfalles

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht gemäß § 3 Abs. 3 EFZG keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.


    Erleidet der Mitarbeiter in den ersten vier Wochen einen Arbeitsunfall, erhält er für diese Dauer Verletztengeld von dem zuständigen Unfallversicherungsträger.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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