Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Angestellte eines Mandanten war bis zum 01.03.2025 in Wiedereingliederung und hat bis dahin Krankengeld bezogen.
Danach hat sie ein paar Tage gearbeitet und hat sich am 07.03. und 08.03.2025 Krank ohne AU gemeldet. Ab dem 10.03.2025 hat sie eine AU vom Arzt. Es handelt sich um die gleiche Krankheit. Hat die Angestellte für die persönliche AU für den 07. und 08.03. Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.