Expertenforum - Entgeltfortzahlung innerhalb 4 Wochen bei Wiedereintritt

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  • 01
    Entgeltfortzahlung innerhalb 4 Wochen bei Wiedereintritt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen Mitarbeiter eingestellt, welcher bereits früher bei uns beschäftigt war. Zwischenzeitlich (über mehrere Jahre) war er bei anderen Arbeitgebern tätig.

    Der Mitarbeiter erkrankte nun innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung innerhalb 4 Wochen bei Wiedereintritt

    Guten Tag,
     
    bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit).
    Ein Arbeitnehmer, der in den ersten 4 Wochen nach der Arbeitsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der 5. Woche Anspruch auf 6-wöchige Entgeltfortzahlung.
     
    Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen erhalten die Betroffenen Krankengeld während Arbeitsunfähigkeit in der Wartezeit.
     
    Da nach Ihrer Sachverhaltsschilderung zwischen den Beschäftigungen mehrere Jahre liegen, entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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