Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter eingestellt, welcher bereits früher bei uns beschäftigt war. Zwischenzeitlich (über mehrere Jahre) war er bei anderen Arbeitgebern tätig.
Der Mitarbeiter erkrankte nun innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
Vielen Dank.