Expertenforum - Entgeltfortzahlung Mutterschutz geringfügig Beschäftigte Zweitjob

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  • 01
    Entgeltfortzahlung Mutterschutz geringfügig Beschäftigte Zweitjob

    Die Arbeitnehmerin geht in Mutterschutz. Neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat sie noch einen Minijob. Für diesen Minijob gilt die Fragestellung. Auch im Minijob ist während des Mutterschutzes die Entgeltfortzahlung zu leisten. Ist diese nochmals um Euro 13,00 täglich zu kürzen oder erfolgt die volle Zahlung ohne Kürzung da bereits beim Hauptjob die 13 Euro gekürzt werden.


    Vielen Dank im voraus

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung Mutterschutz geringfügig Beschäftigte Zweitjob

    Hallo frageserviceaok,
     
    zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden beide Arbeitsverhältnisse in Höhe des Nettoarbeitsentgelts herangezogen. Die Krankenkasse – bei der das Mutterschaftsgeld beantragt wird - nimmt die anteilsmäßige Berechnung des Mutterschaftsgeldes für beide Beschäftigungen vor und teilt dies auch den jeweiligen Arbeitgebern mit. Das tägliche Mutterschaftsgeld der Krankenkasse darf 13,00 € nicht übersteigen.
     
    Übersteigt das aus mehreren Arbeitsverhältnissen insgesamt bezogene kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt 13,00 € hat jeder Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu leisten. Der so errechnete Zuschuss ist im Rahmen des Umlageverfahrens U2 erstattungsfähig. Die Erstattung erfolgt in einem solchen Fall von der Krankenkasse und beim Minijob über die Minijob-Zentrale.
     
    Die Ermittlung des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist dagegen rein arbeitsrechtlicher Natur. Zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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