Expertenforum - Entgeltfortzahlung nach Austritt

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  • 01
    Entgeltfortzahlung nach Austritt

    Guten Tag,

    wir müssen einem Arbeitnehmer, der wenige Tage nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses langfristig erkrankt ist und daraufhin in der Probezeit gekündigt wurde, nach dem Austritt für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten.

    Uns ist nicht wirklich klar, wie wir das abbilden sollen.

    Zahlen wir das zu erwartende Entgelt als Einmalzahlung im letzten Abrechnungsmonat?

    Unsere Software löst nach Austritt keine Abrechnung mehr für Folgemonate aus. Das Austrittsdatum ist arbeitsrechtlich unangefochten - deswegen kann ich hier den Austritt nicht verschieben. Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise?


    Viele Grüße, Silke Maier

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung nach Austritt

    Hallo Frau Maier,
     
    in Ihrem Fall handelt es sich bei der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung (über das Austrittsdatum hinaus) um laufendes Arbeitsentgelt. Eine Abrechnung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht möglich.
     
    Aufgrund der Verpflichtung zur 6-wöchigen Entgeltfortzahlung endet das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich nach deren Ablauf. Somit ist eine Abmeldung zum Ende der Entgeltfortzahlung zu übermitteln.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um mit dieser den Sachverhalt abschließend zu erörtern.
     
    Sofern sich hieraus Fragen bei der Abbildung des Sachverhalts im Entgeltabrechnungsprogramm ergeben, wäre dies mit dem zuständigen Softwareanbieter zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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