Hallo Expertenteam,
zum 01.03.2024 begann das Arbeitsverhältnis unserer neuen Mitarbeiterin. Die neue Mitarbeiterin konnte zum 01.03.2024 die Arbeit nicht aufnehmen da Sie davor schon längere Zeit erkrankt war und am 01.03.2024 bereits Krankengeld bezog. Nach einer erfolgreichen Belastungserprobung hat die neue Mitarbeiterin am 15.04.2024 die Tätigkeit aufgenommen.
Noch eine Anmerkung:
In unserem Haus gilt bei der Entgeltfortzahlung für neue Mitarbeiter nicht die 4-Wochen-Frist.
In dem o.g. Fall haben wir vom 01.03.2024 bis 14.04.2024 keine Lohnfortzahlung geleistet, da sich die Mitarbeiterin schon im Krankengeldbezug befand, d.h. sie war vor dem 01.03.2024 schon länger als 6 Wochen erkrankt.
Ist das richtig?
Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.