Expertenforum - Entgeltfortzahlungserstattung bei fehlender eAU

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  • 01
    Entgeltfortzahlungserstattung bei fehlender eAU

    Hat der Nicht-Abruf einer eAU Konsequenzen für die Entgeltfortzahlungserstattung bzw. wird bei einer SV-Prüfung das Vorliegen einer eAU geprüft?


    Wenn wir als Arbeitgeber die eAU nicht abrufen möchten, sondern nur ein internes "Krankmeldungsformular" akzeptieren, kann dies bei einer SV-Prüfung zu Nachteilen führen?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlungserstattung bei fehlender eAU

    Hallo lohninfo,
     
    in den „Grundsätzen für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches“ des GKV-Spitzenverbandes ist geregelt, dass die Teilnahme am Datenaustausch eAU-Verfahren für alle Verfahrensbeteiligten seit dem 01.01.2024 verpflichtend ist (§ 109 SGB IV). Dies resultiert aus der Tatsache, dass Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Arztpraxis zur Vorlage beim Arbeitgeber bekommen und diese nur auf dem Weg des elektronischen Verfahrens Mittteilung über Arbeitsunfähigkeitszeiten erhalten sollten.
     
    Durch die Nichtnutzung des eAU-Verfahrens kann es zu Unstimmigkeiten der Entgeltfortzahlungszeiträume und deren Anrechenbarkeit kommen. Dies hat ggf. auch Auswirkungen auf die Betriebsprüfung durch den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung, so dass Korrekturen von Beiträgen und Meldungen nicht auszuschließen sind.  
     
    Somit sollte es im ureigensten Interesse des Arbeitgebers liegen, die Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des eAU-Verfahrens bei den Krankenkassen abzurufen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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