Hat der Nicht-Abruf einer eAU Konsequenzen für die Entgeltfortzahlungserstattung bzw. wird bei einer SV-Prüfung das Vorliegen einer eAU geprüft?
Wenn wir als Arbeitgeber die eAU nicht abrufen möchten, sondern nur ein internes "Krankmeldungsformular" akzeptieren, kann dies bei einer SV-Prüfung zu Nachteilen führen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.