Expertenforum - Entgeltumwandlung bAV bei Zahlung eines Krankengeldzuschusses

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  • 01
    Entgeltumwandlung bAV bei Zahlung eines Krankengeldzuschusses

    Guten Tag liebes Expertenteam,

    bei einem Mitarbeiter endete die Lohnfortzahlung Mitte August 2024. Er bekommt von uns nach dem Ende der Lohnfortzahlung einen monatlichen Krankengeldzuschuss. Kann die Entgeltumwandlung daraus durchgeführt werden?


    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Entgeltumwandlung bAV bei Zahlung eines Krankengeldzuschusses

    Guten Tag,
     
    die vom Arbeitgeber für Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die im Rahmen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) bzw. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, können von vornherein als Arbeitsentgelt ausgeschlossen werden.
     
    Somit ist der vom Arbeitgeber während des Bezugs von Krankengeld weiterhin gezahlte Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge beitragsfrei.
     
    Im Umkehrschluss ist eine Entgeltumwandlung daher nicht möglich, da kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Entgeltumwandlung bAV bei Zahlung eines Krankengeldzuschusses

    Noch eine Rückfrage; da in diesem Fall der Krankengeldzuschuss den SV-Freibetrag übersteigt und somit sozialversicherungspflichtig wird, könnte die Umwandlung dann durchgeführt werden.


    Vielen Dank

  • 04
    RE: Entgeltumwandlung bAV bei Zahlung eines Krankengeldzuschusses

    Guten Tag,
     
    sofern der Krankengeldzuschuss im Wege der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge verwandt wird, liegt unabhängig von einem eventuellen grundsätzlich beitragspflichtigen Teil des Zuschusses, ein beitragsfreier Bezug nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV vor.
     
    Insoweit kann in Ihrem Fall eine beitragsfreie Entgeltumwandlung vorgenommen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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