Expertenforum - Entgeltumwandlung Jobrad-Leasing und der pfändbare Betrag

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  • 01
    Entgeltumwandlung Jobrad-Leasing und der pfändbare Betrag

    Guten Tag,


    zur Beurteilung, ob ein Jobrad-Leasing möglich ist, habe ich zwei Fragen, die Sie mir vielleicht beantworten können.


    Gilt das Jobrad-Leasing im Fall des § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO als Sachleistung und darf eine Anrechnung damit die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen?


    Wird der pfändbare Betrag des Arbeitsentgelts durch die dem Arbeitgeber bekannten unterhaltsberechtigten Personen beeinflusst oder werden immer 0 Unterhaltsberechtigte angekommen? Unter "bekannt" fallen in diesem Fall die Eheleute aus einer entsprechenden Steuerklassenkombination oder die Kinder eines Kinderfreibetrags.


    Vielen Dank und beste Grüße!

    M. Beckmann



     

  • 02
    RE: Entgeltumwandlung Jobrad-Leasing und der pfändbare Betrag

    Ich muss bitte noch eine Frage nachschießen.


    Wird zur Ermittlung des Sachbezugs tatsächlich nur die 1 % von 1/4 des BLP eines Jobrades angesetzt, statt der tatsächlichen Umwandlungsrate?

  • 03
    RE: Entgeltumwandlung Jobrad-Leasing und der pfändbare Betrag

    Hallo MBeckmann,

    bei der Ermittlung des für eine Pfändung maßgeblichen Arbeitsentgelts handelt es sich um einen Sachverhalt, der vordergründig das Arbeitsrecht betrifft. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu arbeitsrechtlichen Fragen in diesem Forum keine konkrete Stellungnahme abgeben können.
    Weitergehende Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    Da nach unserem Kenntnisstand die Ermittlung des pfändungsfähigen Betrages durch den Arbeitgeber vom Nettoarbeitsentgelt erfolgt, hat dies auf die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge, die aus dem Bruttoarbeitsentgelt berechnet werden, keine Auswirkungen. 
     
    In Fällen der Gehaltsumwandlung ist der geldwerte Vorteil ausnahmslos (unabhängig von der Höhe der Leasingrate) mit 1% des Viertels der auf volle Hundert Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers einschließlich der Umsatzsteuer zu ermitteln.

    Mit freundlichen Grüßen  

    Ihr Expertenteam
     

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