Hallo, folgende Frage habe ich bereits dem Expertenformum Sozialversicherung gestellt. Die Experten haben an Arbeitsrecht verwiesen:
Hallo,
eine Mitarbeiterin nutzt EBike Leasing über den Arbeitgeber mit Entgeltumwandlung. Die Mitarbeiterin erkrankt länger, es steht kein Entgelt zur Umwandlung zur Verfügung. Die Ausfallversicherung über den Anbieter greift nicht. Darf ich nach Gesundung die Ausfallmonte mit einer Entgeltumwandlung mit dem ersten Entgeltmonaten nachholen? Also die zurückliegenden Monate nachholen.
Gruß Folkert Hippen