Hallo Expertenteam,
wie ist der Fall, wenn das Unternehmen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, der Mitarbeiter jedoch kein Beamter sondern ein Angestellter ist?
Wird die Grenze von max. 24,99%, die er in Dänemark arbeiten kann, ohne die deutsche Sozialversicherung zu verlieren, somit aufgehoben?
Kann der A1 - Antrag (für Beamte) gestellt werden und ist das Enddatum auf z.B. 1-2 Jahre zu befristen?
V. Bauer