Hallo Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, der in Dänemark wohnt, dort teilweise im Home office arbeitet, für das Unternehmen in Dänemark als Gutachter tätig ist sowie auch in Deutschland arbeitet. Er hat eine 5 Tage-Woche. Für jedes Gutachten, welches er in Dänemark macht, erstellen wir eine A1 Bescheinigung. (ca. 3x pro Monat). Home office macht er bisher 1x pro Woche.
Die Home office Tätigkeiten würden wir gern erweitern.
Ist es richtig, dass wir weiterhin die A1 Bescheinigung für Gutachten in Dänemark erstellen müssen, obwohl es sich um einen "Grenzgänger" handelt, da er täglich wieder nach Hause fährt?
Da Dänemark das Übereinkommen "Abkommen für Grenzgänger" nicht unterzeichnet hat kann er maximal 1x pro Woche entweder ein Gutachten oder 1 Tag Home office machen (seine Tätigkeit muss unter 25 % liegen). Ist dies so korrekt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
V. Bauer