Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Anrechenbarkeit von A1-Bescheinigungen.
Wir haben einen Mitarbeiter zum 01.08.24 über eine A1-Meldung für Arbeit in mehreren Mitgliedsstaaten (Polen, Tschechien, Slowakei) entsendet. Diese gilt ja, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, unbegrenzt.
Nun wird er jedoch ab 01.01.25 den Wohnsitz nach Polen verlegen und zur dortigen Tocherfirma entsendet. Dazu würden wir eine "normale" A1-Meldung, die ja für maximal 2 Jahre gilt, erstellen.
Werden die Zeiten aus der mehrstaatlichen A1-Meldung an die zweite A1-Meldung angerechnet oder kann die Entsendung für die kompletten 2 Jahre 01.01.25 - 31.12.26 vorgenommen werden?
Viele Grüße