Hallo zusammen,
muss auch eine A1 Bescheinigung für den Zeitraum 14.-15.5. in Österreich bezüglich einem Meeting ohne Erbringung von Dienstleistungen gestellt werden?
Folgenden Hinweis habe ich gefunden:
Das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz regelt in § 1 Abs. 5 allerdings einige Ausnahmen für bestimmte Arbeiten von geringem Umfang und kurzer Dauer, bei denen der Arbeitnehmer nach Österreich entsandt wird. Diese befreien von der Verpflichtung, eine A1-Bescheinigung vorzuweisen:
Geschäftliche Besprechungen ohne Erbringung von weiteren Dienstleistungen.
Danke.
Schöne Grüße