Wir sind im Bereich Gastronomie ein Betrieb der auf verschiedenen Festen Festzelte betreibt.
Hierfür werden ausländische Saisonarbeitskräfte eingesetzt.
Beispielsweise wird im Mai eine Arbeitskraft befristet für drei Wochen versicherungspflichtig in Beitragsgruppe 3111 gemeldet; diese Arbeitskraft kommt dann im Juli wieder befristet für 5 Wochen und im Oktober auch wieder für 4 Wochen.
Ist jedesmal neu zu beurteilen, ob eine befristete Beschäftigung < 10 Wochen vorliegt mit der Prämisse 3111 oder ist eine "Zusammenbeurteilung" vorzunehmen und wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn alle Beschäftigung schon im voraus fix vereinbart sind?
Danke für die Antwort.