Hallo liebes Expertenteam,
bei einem online-Seminar der AOK am 18.02.2025 wurde von einem Seminarteilnehmer folgende Frage gestellt und von der AOK wie folgt beantwortet:
"Ich würde gerne wissen, wie es sich mit der Entgeltfortzahlung verhält, bei Arbeitsunfähigkeit ohne Bescheinigung. Wann endet die Lohnfortzahlung? Incl. der 3 Tage vorher?"
Antwort: "Die drei Karenztage zählen für die Ermittlung des 6-Wochenzeitraums mit"
Bei eAU-Anfragen können logischerweise nur die Tage bescheinigt werden, für die eine AU vorliegt. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Krankenkasse die 3 Karenztagen "anerkennt" und bereits nach 3 Karenztagen und 39 Tagen mit AU Krankengeld zahlt. Und falls doch, wie erfolgt hier die Abstimmung zwischen der KK und dem AG?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Kathrin Nauthe
E-Mail: Kathrin.Nauthe@Stadt-Helmstedt.de