Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Zählt bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes der Hinzurechnungsbetrag, welcher durch die Zukunftssicherung im TVöD ausgelöst wird, dazu?
Er wird monatlich verbeitragt.
2. Zählt bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes die noch zu erwartende Tarifsteigerung in 2025 dazu? Die Höhe ist bis dato noch nicht bekannt. Könnte man hier eine pauschale Steigerung der Gehälter in Höhe von ca. 4% annehmen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.