Expertenforum - Ermittlung SV-Luft für freiwillig Versicherte

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  • 01
    Ermittlung SV-Luft für freiwillig Versicherte

    Laut dem SV-Rundschreiben vom 31. März 2009 ist die SV-Luft ist immer nur für die Versicherungszweige festzustellen, zu denen im Zeitpunkt des Aufbaus des Wertguthabens Versicherungspflicht besteht. Im Übrigen bleibt eine für einen Versicherungszweig ermittelte SV-Luft bestehen, wenn in diesem Versicherungszweig die Versicherungspflicht enden sollte.


    Bedeutet das, dass für Mitarbeiter, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keine SV-Luft zu führen ist (SV-Luft = 0)? Wenn dem so ist, bedeutet das, dass im Störfall für in diesem Fall keine Krankenversicherungsbeiträge anfallen?


    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 02
    RE: Ermittlung SV-Luft für freiwillig Versicherte

    Guten Tag Herr Schmidt,
     
    für Mitarbeitende, welche in der Arbeitsphase bereits die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung erreichen (z.B. freiwillig Versicherte JAE-Überschreiter) wird in der Ansparphase im Zweig KV/PV keine SV-Luft gebildet. Insofern ist Ihre Annahme für diesen Versicherungszweig zutreffend.
     
    Im Zuge der Nachberechnung der Beiträge bei einem „Störfall“ ist folglich kein Beitrag mehr für den Versicherungszweig KV/PV nachzuberechnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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