Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:
Bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl zur Teilnahme am Umlageverfahren sind bestimmte Personengruppen, z. B. Auszubildende oder Arbeitnehmer in Elternzeit nicht mit zu berücksichtigen. Wie verhält es sich bei Arbeitnehmern, die sich im Krankengeldbezug oder gar schon in der Aussteuerung (unter Fortführung des arbeitsrechtlichen Verhältnisses) befinden - sind diese mit reinzuzählen?
Vielen Dank!