Expertenforum - Erreichen Alter für Altersvollrente - weiter beschäftigt

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  • 01
    Erreichen Alter für Altersvollrente - weiter beschäftigt

    Guten Tag,


    wir haben einen Mitarbeiter, welcher die Regelaltersgrenze für den Bezug der Altersvollrente erreicht hat (Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze).

    Er wird jedoch vorerst nicht ausscheiden und hat keine Rente beantragt. Er wird normal weiter arbeiten.

    Er hat Beitragsgruppe 1111, Personengruppe 101.

    Sind neben der Änderung der Beitragsgruppe in der Arbeitslosenversicherung, auch weitere Änderungen vorzunehmen? anderer Personengruppenschlüssel?


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Erreichen Alter für Altersvollrente - weiter beschäftigt

    Guten Tag,
     
    in den Sozialversicherungszweigen existieren unterschiedliche Regelungen für Personen, die ohne einen Rentenbezug über das Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt sind. In der Rentenversicherung besteht bei einer solchen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt weiterhin Versicherungspflicht. Nur der Bezug einer Vollrente führt zum Wegfall der Rentenversicherungspflicht.
     
    Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht bei einer Weiterarbeit ohne einen Altersvollrentenbezug grundsätzlich die Versicherungspflicht fort.
     
    Lediglich in der Arbeitslosenversicherung tritt mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze Versicherungsfreiheit ein – unabhängig von der Zahlung einer Altersrente. In dem Fall hat nur der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zu leisten.
     
    Es gilt die Beitragsgruppe „1121“ und die Personengruppe „101“, solange keine Altersrente bezogen wird. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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