Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher die Regelaltersgrenze für den Bezug der Altersvollrente erreicht hat (Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze).
Er wird jedoch vorerst nicht ausscheiden und hat keine Rente beantragt. Er wird normal weiter arbeiten.
Er hat Beitragsgruppe 1111, Personengruppe 101.
Sind neben der Änderung der Beitragsgruppe in der Arbeitslosenversicherung, auch weitere Änderungen vorzunehmen? anderer Personengruppenschlüssel?
Freundliche Grüße