Expertenforum - Erstattung Gebühr für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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  • 01
    Erstattung Gebühr für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ab und zu erhalten wir von Mitarbeitenden gebührenpflichtige "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber". Muss der Arbeitgeber (analog zu Schwangerschaftsbescheinigungen) die Gebühr erstatten? Vermutlich handelt es sich um AU-Bescheinigungen, die von Privatärzten ausgestellt wurden, die nicht am eAU-Verfahren teilnehmen?

    Vielen Dank im Voraus!

     

  • 02
    RE: Erstattung Gebühr für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Hallo SusanneWW,
     
    Ihre Frage bezüglich der „Verpflichtung“ des Arbeitgebers die Kosten für eine von einem Privatarzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitnehmer zu erstatten, betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Erstattung Gebühr für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gesetzlich versicherten Arbeitnehmern entstehen durch die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Kosten, da diese zum Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung zählen.


    Sucht ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer einen Privatarzt auf und lässt sich von diesem „krankschreiben“ oder handelt es sich nicht um einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, muss der Arbeitnehmer die Kosten auch selbst tragen. Ein Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber besteht insoweit nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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