Sehr geehrtes Expertenteam,
ab und zu erhalten wir von Mitarbeitenden gebührenpflichtige "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber". Muss der Arbeitgeber (analog zu Schwangerschaftsbescheinigungen) die Gebühr erstatten? Vermutlich handelt es sich um AU-Bescheinigungen, die von Privatärzten ausgestellt wurden, die nicht am eAU-Verfahren teilnehmen?
Vielen Dank im Voraus!