Expertenforum - Erstattung U1 für Dienstwagen

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  • 01
    Erstattung U1 für Dienstwagen

    Hallo,

    ein Mitarbeiter hat einen Dienstwagen zur Privatnutzung von der Firma erhalten. Erhält die Firma im Krankheitsfall während der Entgeltfortzahlung hierfür eine Erstattung von der Krankenkasse durch die U1?

     

  • 02
    RE: Erstattung U1 für Dienstwagen

    Guten Tag,
     
    erstattungsfähig ist das vom Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz weitergezahlte Entgelt. Bei der Erstattung ist also vom Bruttoarbeitsentgelt auszugehen. Für die Erstattung von Sachbezügen sind die steuerrechtlichen bzw. die in der Sachbezugsverordnung festgelegten Werte maßgebend.

    Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bestimmt § 4 Abs. 1 EFZG nach dem Entgeltausfallprinzip. Danach ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Dazu gehört grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.01.2009 - 5 AZR 89/08).
     
    So kann auch das dem Arbeitnehmer eingeräumte Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts sein. Insoweit ist dies dann auch im Rahmen der U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz erstattungsfähig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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