Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Bike-Leasings einer unserer Mitarbeiterin wird sowohl das steuerpflichtige als auch das sozialversicherungspflichtige Brutto um einen monatlichen geldwerten Vorteil von ca. 10,-- erhöht. Gleichzeitig mindert die Gehaltsumwandlung (Leasingrate) o.g. Brutto`s.
Meine Frage: Sind bei der Erstattungsmeldung der U 2 dieser geldwerte Vorteil und die Gehaltsumwandlung beim fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelt zu berücksichtigen?
Mfg