Expertenforum - Erstattung von Konzertkarten wegen Urlaubsabbruch

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  • 01
    Erstattung von Konzertkarten wegen Urlaubsabbruch

    Guten Tag,

    ein Arbeitnehmer muss seinen Urlaub aus betrieblichen Gründen vorzeitig abbrechen. Er hatte bereits Konzertkarten gebucht. Da er das Konzert nicht besuchen kann, werden ihm die Kosten vom Arbeitgeber jetzt erstattet. Ist die Erstattung beitragspflichtig in der Sozialversicherung?


    Danke und beste Grüße

  • 02
    RE: Erstattung von Konzertkarten wegen Urlaubsabbruch

    Hallo User42,

    sofern der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus betrieblichen Gründen vorzeitig abbrechen „muss“ und der Arbeitgeber aufgrund dessen für in diesem Zeitraum bereits gebuchte Konzertkarten erstattet, stellt dies nach unserem Verständnis einen „zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen schuldhafter Verletzung arbeitsvertraglicher Fürsorgepflichten an den Arbeitnehmer“ dar. Diese Zahlung ist beitragsfrei in der Sozialversicherung, sofern Steuerfreiheit vorliegt.

    Da in einem solchen Fall die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aufgrund der Entscheidung der Finanzbehörde basiert, wäre hier zunächst vordergründig die steuerrechtliche Bewertung des Finanzamts zu erfragen. 

    Aufgrund der Komplexität des Themas empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt und die betroffene Krankenkasse zu kontaktieren, um von diesen eine steuerrechtliche bzw. beitragsrechtliche Klärung herbeiführen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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