Guten Tag,
ein Arbeitnehmer muss seinen Urlaub aus betrieblichen Gründen vorzeitig abbrechen. Er hatte bereits Konzertkarten gebucht. Da er das Konzert nicht besuchen kann, werden ihm die Kosten vom Arbeitgeber jetzt erstattet. Ist die Erstattung beitragspflichtig in der Sozialversicherung?
Danke und beste Grüße