Hallo zusammen,
wie verhält es sich bei der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei einer rein AG finanzierten BAV nach § 3 Nr. 63 EstG. Dieser Betrag ist Steuer-/SV-frei und es wird auch keine Umlage zur U2 dafür abgeführt. Ist dieser Betrag erstattungsfähig?
Vielen Dank im voraus