Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Frage bezüglich der vollen Erwerbsminderungsrente. Es ist uns bewusst, dass diese Frage mehrfach hier gestellt wurde, aber wir haben leider keine ausführliche Antwort gefunden.
Die Mitarbeiterin war dauerkrank ab Oktober 2022 und hat bis Ende Februar 2024 Krankengeldbezug erhalten.
Im Mai 2024 wurde uns einen Bescheid über eine rückwirkende zum 01.07.2023 volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer vorgelegt.
Die Miatrbeiterin hat 2 Mal im Jahr 2023 ( April und November ) die Sonderzahlungen erhalten und hatte kein laufendes Entgelt im gesammten Jahr 2023.
Aufgrund der fehlende SV-Tage, waren die Sonderzahlungen sv-frei.
Jetzt im Mai 2024 haben wir im System die Krankheit zum 01.07.2023 abterminiert und rückwirkend eine Rente erfasst.
Eine Abmeldung wurde zum 31.07.2023 im System korrekt erstellt.
Unsere Frage :
Warum wurde im Zeitraum 01.07.2023- 31.07.2023 mit 30 SV Tagen berechnet?
Und die Sonderzahlung , die im November 2023 sv-frei ausgezahlt wurde, wird rückwirkend sv-pflichtig ?
Wir bedanken uns im Voraus
VG