Expertenforum - Fahrkosten für Schnupperpraktikum

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  • 01
    Fahrkosten für Schnupperpraktikum

    Guten Tag,

    wir haben einen Schnupperpraktikanten (Schüler) ohne Entgelt, dem wir gerne seine Fahrtkosten zu unserer Firma und zurück nach Hause erstatten würden.

    Muss das in der Lohnsteuer pauschaliert werden? Benötigen wir eine spezielle Dokumentation?


    Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Fahrkosten für Schnupperpraktikum

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Erstattung von Reisekosten bleibt gemäß § 3 Nr. 15 und 16 EStG einkommenssteuerfrei, soweit Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden oder ansonsten (z.B. bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs) die Erstattung nicht den nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbaren Betrag übersteigen (gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte EUR 0,30, ab dem 21. Kilometer jeweils EUR 0,38).


    Lohnsteuerzahlungen sind (auch pauschaliert) nicht notwendig. Für Prüfzwecke muss nachweisbar sein, dass die Voraussetzungen der Einkommenssteuerfreiheit vorlagen (Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Erstattung im vorgenannten finanziellen Rahmen bei Nutzung eigener Fahrzeuge).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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