Hallo,
ein Arbeitnehmer arbeitet und wohnt am Standort x. Er zieht dann aus privaten Gründen an Standort y (Lebenspartner) der 200 km entfernt ist. Um seinen Arbeitsplatz an Standort x weiterhin gut erreichen zu können behält er seine Wohnung am Standort x und verbringt dort die Arbeitswoche. Kann der Arbeitgeber ihm die Fahrten zum Standort y und vom Standort y zu seinem Arbeitsplatz (hin Freitags zurück Montag) sv-frei im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung erstatten?
Danke und beste Grüße