Expertenforum - falsch abgerechneter Mitarbeiter

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  • 01
    falsch abgerechneter Mitarbeiter

    Hallo liebes Expertenteam,

    eine Arbeitnehmerin wurde für die Monate Januar-März als Teilzeitbeschäftigte abgerechnet (während Elternzeit). Da es ein Mißverständnis in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und der Abrechnungsstelle gab, wurde nun festgestellt, dass die Arbeitnehmerin ab 01.01.2025 zu 100% in Elternzeit gegangen ist. Diese Arbeitnehmerin ist aber nun irgendwie untergetaucht und wir wissen nicht, ob wir die zuviel bezahlten Gehälter (Januar-März) wieder von ihr erstattet bekommen. Nun ist die Frage: Falls wir das Geld nicht wieder zurück bekommen, müssen wir dann trotzdem die Beiträge abführen und können diese nicht korrigieren?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

     

  • 02
    RE: falsch abgerechneter Mitarbeiter

    Hallo ich weiß dass ich nichts weiß,
     
    Ihre Frage, ob die zu viel gezahlten Gehälter wieder zurückgefordert werden können, betrifft vordergründig das Arbeitsrecht, zu der wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Aus diesem Grund haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Unabhängig davon gilt in der Sozialversicherung grundsätzlich folgendes:
     
    Zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Aufwendungen der Umlagen können prinzipiell erstattet werden, sofern der Anspruch auf die Erstattung noch nicht verjährt ist.
     
    Zur Erstattung dieser Beiträge ist es empfehlenswert, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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