Hallo liebes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin wurde für die Monate Januar-März als Teilzeitbeschäftigte abgerechnet (während Elternzeit). Da es ein Mißverständnis in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und der Abrechnungsstelle gab, wurde nun festgestellt, dass die Arbeitnehmerin ab 01.01.2025 zu 100% in Elternzeit gegangen ist. Diese Arbeitnehmerin ist aber nun irgendwie untergetaucht und wir wissen nicht, ob wir die zuviel bezahlten Gehälter (Januar-März) wieder von ihr erstattet bekommen. Nun ist die Frage: Falls wir das Geld nicht wieder zurück bekommen, müssen wir dann trotzdem die Beiträge abführen und können diese nicht korrigieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.