Sehr geehrte AOK Experten,
folgender Sachverhalt:
Ehefrau Privat KV - bis 31.03.2023 selbständig - Aufgabe der Selbständigkeit zum 31.03.23.
Die Firma wurde veräußert, es wurde ein Veräußerungsgewinn erzielt. Steuerrechtlich gehört dieser Veräußerungserlös zum Stichtag 31.03.23. Geldzufluss aus dem Verkauf war im Mai 2023.
Die Ehefrau hat ab dem 01.04.23 keinerlei Einkommen und wurde in die Familienversicherung der AOK aufgenommen. Auch heute hat die Ehefrau (2024) keinerlei Einkommen, keine Rente, nichts.
Der Ehemann ist in der KV der Rentner über die AOK pflichtversichert.
Meines Erachtens ist das EInkommen bis zum 31.03.23 vollkommen irrelevant für die Familienversicherung, da alles noch die Selbständigkeit betrifft. Auch der Zufluss im Mai 2023 ist irrelevant, da noch zugehörig zum 31.03.23. Ab dem 01.04.23 gibt es keine Einkünfte der Ehefrau mehr.
Wir bitten um Beurteilung Ihrerseits.
Vielen Dank.