Guten Tag,
> ist der Arbeitgeber verpflichtet ab dem Jahr 2023 bei Beginn eines Versorgungsbezugs (z.B. Witwe) mit Wohnort in DE oder Wohnort im Ausland bei fehlender Angabe einer deutschen Steuer-ID die Steuer-ID direkt beim Finanzamt zu erfragen?
> ist der Arbeitgeber verpflichtet ab dem Jahr 2023 für Expats bei fehlender Angabe einer deutschen Steuer-ID die Steuer-ID direkt beim Finanzamt zu erfragen? (Vor 2023 wurde die Lohnsteuerbescheinigung immer mit Entgelt 0 übermittelt, da die Expats bei uns im System angelegt sind). Muss eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden in diesen Fällen auch wenn das Entgelt im Ausland fließt?
> Wenn die Steuer-ID dem Arbeitgeber nicht vorliegt und seit 01.01.2024 mit SK 6 abgerechnet wird, ist der AG dann dazu verpflichtet die Steuer-ID beim Finanzamt zu erfragen und für das Steuerjahr 2023 eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt abzugeben? Oder muss das Entgelt aus 2023 rückwirkend mit SK 6 versteuert werden?
Vielen Dank.