Expertenforum - Fehlende Steuer-ID / Verschiedene Fragen zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung

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  • 01
    Fehlende Steuer-ID / Verschiedene Fragen zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung

    Guten Tag,

    > ist der Arbeitgeber verpflichtet ab dem Jahr 2023 bei Beginn eines Versorgungsbezugs (z.B. Witwe) mit Wohnort in DE oder Wohnort im Ausland bei fehlender Angabe einer deutschen Steuer-ID die Steuer-ID direkt beim Finanzamt zu erfragen?

    > ist der Arbeitgeber verpflichtet ab dem Jahr 2023 für Expats bei fehlender Angabe einer deutschen Steuer-ID die Steuer-ID direkt beim Finanzamt zu erfragen? (Vor 2023 wurde die Lohnsteuerbescheinigung immer mit Entgelt 0 übermittelt, da die Expats bei uns im System angelegt sind). Muss eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden in diesen Fällen auch wenn das Entgelt im Ausland fließt?

    > Wenn die Steuer-ID dem Arbeitgeber nicht vorliegt und seit 01.01.2024 mit SK 6 abgerechnet wird, ist der AG dann dazu verpflichtet die Steuer-ID beim Finanzamt zu erfragen und für das Steuerjahr 2023 eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt abzugeben? Oder muss das Entgelt aus 2023 rückwirkend mit SK 6 versteuert werden?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Fehlende Steuer-ID / Verschiedene Fragen zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Hinterbliebene hat die Steuer-ID mitzuteilen. Das Finanzamt wird Anfragen nach einer erstmaligen Anforderung/Vergabe der Steuer-ID nur mit wohl Vollmacht der Betroffenen (hier der Witwe) bearbeiten.


    Bei fehlender Mitwirkung der Arbeitnehmer/Hinterbliebenen ist die Steuerklasse VI anzuwenden, die Weigerung zur Herausgabe der Identitätsnummer und die Anwendung der Steuerklasse VI zu dokumentieren und etwaigen Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto nachzukommen. § 39c EStG enthält detaillierte Regelungen zum Einbehalt der Lohnsteuer bei beschränkt und unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern ohne Kenntnis der Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Für das zurückliegende Kalenderjahr 2023 ist eine Kontrollmitteilung an das Betriebsstätten-Finanzamt zu senden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Fehlende Steuer-ID / Verschiedene Fragen zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung

    Guten Tag,

    wenn wir bereits Fälle mit nicht mitgeteilter Steuer-ID mit SK 6 abrechnen und wir auch keine Vollmacht erhalten um die Steuer-ID direkt beim Finanzamt zu erfragen, wie erhält das Finanzamt dann eine Lohnsteuerbescheinigung oder wie kann langfristig ein ELStAM Abruf gewährleistet werden?

    Ist der AG dann verpflichtet selbst bei Abrechnung mit SK 6 das steuerpflichtige Brutto an das Finanzamt per Kontrollmitteilung zu melden?


    Besten Dank.

  • 04
    RE: Fehlende Steuer-ID / Verschiedene Fragen zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ohne Mitwirkung des Arbeitnehmers wird keine Steuer-ID erteilt. Damit ist auch kein Elstam-Abruf möglich. Eine Haftung des Arbeitgeber droht nicht, sofern die Lohnsteuer mit Steuerklasse VI abgeführt wird und die Lohndokumentation korrekt erfolgt. Es empfiehlt sich zusätzlich eine (formlose) Mitteilung an die Finanzbehörde zumindest der Jahresbeträge.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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