Guten Tag, mir liegt für einen Ferienjobber eine Schulbescheinigung vor, dass im Monat Juli 2024 die Schule beendet wird (also kein Fixdatum, sondern Juli). Der Ferienjobber wird im September ein freiwilliges soziales Jahr beginnen. Wie muss ich diesen Ferienjobber "behandeln"? SV frei? SV pflichtg? Vielen Dank.
Expertenforum - Ferienjobber
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Ferienjobber
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RE: Ferienjobber
Hallo Hr. Henne,
die Schülereigenschaft endet entweder mit einer bestandenen Abschlussprüfung, mit der Schulentlassung oder mit Abbruch der Schulausbildung. Wird ein Abschlusszeugnis erstellt, gilt der Tag der Zeugnisausstellung als Ende der Schulzeit.
Kurzfristige Beschäftigungen während der Schülerzeit können sozialversicherungsfrei abgerechnet werden.
Dagegen werden kurzfristige Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und Aufnahme eines freiwilligen sozialen Jahres berufsmäßig ausgeübt und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn nach der Ableistung des freiwilligen Dienstes voraussichtlich ein Studium aufgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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